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Hinweise zu Entsorgung und Recycling 

Zum Schutz der Produkte während des Transports werden aufeinander abgestimmte Verpackungsmaterialien eingesetzt. Um eine fachgerechte Wiederverwertung zu ermöglichen, bitten wir um die getrennte Zuführung der einzelnen Bestandteile in die entsprechenden Sammelsysteme. 

Trennhinweise für Verpackungsmaterialien 

Kartonagen und Wellpappe (PAP 20): 

Außenkartons sowie Papiereinlagen gehören in die Altpapiersammlung (blaue Papiertonne bzw. Altpapiercontainer). Bitte falten Sie kartonagen flach zusammen. 

Styropor-Formteile / Hartschaumstoff (EPS / PS 6): 

Die passgenauen Formpolster zum Produktschutz gehören in die Wertstoffsammlung (Gelber Sack, Gelbe Tonne oder Wertstoffhof). 

Schutzfolien und Kunststoffbeutel (LDPE 4 / PE): 

Flexible Schutz- und Umverpackungen aus Folie sind über die Wertstoffsammlung (Gelber Sack bzw. Gelbe Tonne) zu entsorgen. 

Herstellerverantwortung und Systembeteiligung 

Gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und den europäischen Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft ist unser Unternehmen ordnungsgemäß registriert und beteiligt sich an einem zugelassenen dualen System für die flächendeckende Rücknahme und Verwertung von Verkaufs- und Versandverpackungen. 

Registrierungsnummer im Verpackungsregister LUCID: DE5813846098691 

Hinweise zur Entsorgung von ausgedienten Gartenmöbeln 

Ausgediente Gartenmöbel gehören aufgrund ihrer Größe und Materialzusammensetzung nicht in den regulären Hausmüll (Restabfalltonne). Für eine umweltgerechte Verwertung und Entsorgung stehen folgende Wege zur Verfügung: 

Entsorgungswege nach Materialart 

Holzmöbel (Gartenholz / Teak / Eukalyptus): 

Werden als Altholz über den örtlichen Wertstoff- bzw. Recyclinghof oder über die kommunale Sperrmüllabfuhr entsorgt. Hinweis: Behandeltes oder lasiertes Holz wird dort den entsprechenden Altholzkategorien (meist A II bis A III) zugeordnet und thermisch oder stofflich verwertet. 

Metallmöbel (Aluminium / Stahl / Schmiedeeisen): 

Reines Metall kann direkt beim Wertstoffhof im Metallschrott-Container oder bei einem Schrotthändler abgegeben werden. Metalle lassen sich nahezu vollständig recyceln. 

Kunststoffmöbel & Polyrattan: 

Vollkunststoffstühle, Tische sowie Geflechte aus Polyrattan gelten als sperriger Hartkunststoff bzw. Sperrmüll. Sie gehören nicht in den Gelben Sack, sondern werden über den Wertstoffhof oder die Sperrmüllsammlung entsorgt. 

Textilien, Auflagen & Polster: 

Dicke Sitzauflagen und Polsterkissen gelten bei haushaltsüblichen Mengen je nach Zustand als Restabfall (bei Einpassung in die Tonne) oder als Sperrmüll. 

Allgemeine Abgabemöglichkeiten 

Kommunale Sperrmüllabfuhr: 

Für größere Möbelstücke kann bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. dem Entsorgungsbetrieb ein Abholtermin für Sperrmüll angemeldet werden. 

Wertstoff- und Recyclinghöfe: 

Eine direkte Selbstanlieferung ist an fast allen kommunalen Annahmestellen möglich, wo die Materialien sortenrein in die jeweiligen Container getrennt werden. 

Hinweise zur Entsorgung von Haushaltsartikeln und Haushaltswaren 

Haushaltsartikel bestehen je nach Einsatzzweck aus unterschiedlichsten Werkstoffen. Da sie in der Regel keine Einwegverpackungen sind, gelten für ihre Entsorgung eigenständige Vorgaben: 

Entsorgung nach Material und Produktgruppe Geschirr, Glas und Keramik: 

Porzellan, Steingut und Ton: Gehören in haushaltsüblichen Mengen in den Restabfall (schwarze/graue Tonne) oder bei größeren Mengen zum Bauschutt auf dem Wertstoffhof. Trinkgläser und feuerfestes Glas (z. B. Auflaufformen): Müssen über den Restabfall entsorgt werden. Sie dürfen nicht in den Altglascontainer, da ihre Schmelztemperatur höher ist als die von Verpackungsglas. 

Töpfe, Pfannen und Küchenutensilien aus Metall: 

Töpfe, Pfannen, Besteck und metallische Küchenhelfer (z. B. Reiben, Siebe) gehören als stoffgleiche Nichtverpackung zum Metallschrott auf dem Wertstoffhof oder in eine kommunale Wertstofftonne (sofern vor Ort vorhanden), nicht in den klassischen Gelben Sack. 

Kunststoff-Haushaltswaren (Schüsseln, Frischhaltedosen, Eimer):

Produkte aus Hartplastik sind keine Verkaufsverpackungen. Sie werden über die Restabfalltonne oder bei größeren Teilen über den Wertstoffhof (Hartkunststoffsammlung/Sperrmüll) entsorgt. 

Elektrische Küchen- und Haushaltskleingeräte (z. B. Toaster, Mixer, Wasserkocher): 

Müssen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) getrennt erfasst werden. Sie dürfen keinesfalls in den Restmüll, sondern sind an kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhof) oder über den Handel kostenfrei abzugeben. 

Allgemeine Entsorgungswege 

Restabfalltonne: 

Für kleinere, nicht-elektrische Gebrauchsgegenstände aus Mischmaterialien, Keramik, Porzellan oder Kunststoffen. 

Wertstoff- und Recyclinghof: 

Für sortenreine Metalle, größere Mengen Geschirr/Bauschutt, sperrige Hartplastikartikel sowie sämtliche Elektrogeräte. 

Wertstofftonne (regional abhängig):

In Kommunen mit einheitlicher Wertstofftonne können metallische und stoffgleiche Kunststoff-Haushaltsgegenstände direkt über die häusliche Tonne entsorgt werden.